1.1 Organisationsform und Angebot der Jugendkunstschule
Organisationsform:
Mögliche Organisationsform können gemeinnütziger Verein, gGmbH/gUG, kommunale Trägerschaft oder Einzelunternehmen/GbR sein.
Der LJKE empfiehlt gemeinnützige und institutionalisierte Rechtsformen (Verein, gGmbH/gUG, kommunale Trägerschaft), weil diese nachhaltiger angelegt (leichtere Übergabe der Institution), durch ihr Steuerrecht sozialer ausgerichtet sind und bei Förderausschreibungen öfter berücksichtigt werden.