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Präsenzangebote der außerschulischen Bildungsarbeit ab 1.12. untersagt!

Präsenzangebote der außerschulischen Bildungsarbeit sind, nach der heute veröffentlichten 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, ab 1.12.2020 (bis vorerst 20.12.) untersagt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt am 30. November 2020 von Redaktion.

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