Präsenzangebote der außerschulischen Bildungsarbeit sind, nach der heute veröffentlichten 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, ab 1.12.2020 (bis vorerst 20.12.) untersagt.
Präsenzangebote der außerschulischen Bildungsarbeit sind, nach der heute veröffentlichten 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, ab 1.12.2020 (bis vorerst 20.12.) untersagt.